Sitzung: 15.08.2019 Ortsbeirat
Beschluss: Kenntnis genommen
Der geschäftsführende Ortsvorsteher Herr
Manfred Müller erläuterte, dass er die neu gewählten Ortsbeiratsmitglieder zu
deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag
zu verpflichten habe. Er belehrte die Ratsmitglieder über die Obliegenheiten
ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20,21, 22, 30 und 31 der
Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht,
Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der
Ortsbeiratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.
Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurden
die Ratsmitglieder durch den Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet.