Beschluss: beschlossen

Bei geheimen Wahlen ist ein Wahlvorstand aus der Mitte des Gemeinderates zu bilden. Dieser bestand zum einen aus dem Vorsitzenden, Herrn Ernst Spieß, zum anderen aus den Ratsmitgliedern Julia Weiter und Oliver Boltze.

 

Gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden bei Wahlen