Sitzung: 12.08.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Ernst
Spieß erläuterte, dass er die neu gewählten Ratsmitglieder zu deren Amtsantritt
gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten
habe. Er belehrte die Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und
gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt.
Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht,
Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss
aus dem Gemeinderat.
Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurden
die Ratsmitglieder durch den Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet.