Beschluss: beschlossen

Bei geheimen Wahlen ist ein Wahlvorstand aus der Mitte des Gemeinderates zu bilden. Dieser bestand zum einen aus dem Vorsitzenden, Herrn Domini Rubiano Soriano, zum anderen aus den Ratsmitgliedern Jochen Braun und Franz Völker.

 

Gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden bei Wahlen.