Sitzung: 12.08.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Dominik
Rubiano Soriano erläuterte, dass er die neu gewählten Ratsmitglieder zu deren
Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu
verpflichten habe. Er belehrte die Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres
Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung
bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht,
Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren
Ausschluss aus dem Gemeinderat.
Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurden
die Ratsmitglieder durch den Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet.