Beschluss: Kenntnis genommen

Der geschäftsführende Ortsvorsteher Andreas Hauck erläuterte, dass er die neu gewählten Ortsbeiratsmitglieder zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrte die Ortsbeiratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ortsbeiratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.

 

Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurden die Ortsbeiratsmitglieder durch den Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet.