Sitzung: 26.08.2019 Ortsbeirat
Beschluss: Kenntnis genommen
Der geschäftsführende Ortsvorsteher Andreas
Hauck erläuterte, dass er die neu gewählten Ortsbeiratsmitglieder zu deren
Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu
verpflichten habe. Er belehrte die Ortsbeiratsmitglieder über die
Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und
31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die
Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der
Ortsbeiratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.
Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurden
die Ortsbeiratsmitglieder durch den Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet.