Beschluss: beschlossen

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, welche in der Sitzung vorgetragen werden, zu beraten und zu beschließen. Die Stellungnahme zu den Bedenken des Herrn Steffen Märdian wird in der Sitzung wie folgt vorgetragen:

 

In der Bekanntmachung zur Offenlage des Planentwurfes wurde festgelegt, dass nur Stellungnahmen zur aktuellen Änderung des Bebauungsplanentwurfes abgegeben werden können. Eine Infragestellung des gesamten Baugebietes ist deshalb ausgeschlossen.

 

Die Bedenken werden zurückgewiesen.

 

Der Passus über die Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird wie folgt gefasst:

 

„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.“

 

Die in der Planzeichnung dargestellte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist folgendermaßen zu behandeln:

 

Nach der Holzernte ist eine Bepflanzung mit Gehölzen der natürlichen Vegetation vorzunehmen.

Für die Anpflanzung werden u.a. Rotbuche, Stieleiche, Pflaumeiche, Eberesche, Bergahorn und Vogelkirsche vorgeschlagen.“

 

Damit ist ausgeschlossen, dass dem Eigentümer der Flächen wirtschaftliche Nachteile erwachsen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.


  1. Der Ortsgemeinderat schließt sich den Ausführungen der Verwaltung einstimmig an.

 

  1. Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Westlicher Ortseingang“ als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte.

 

                  Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-         Rechtsfestsetzungen M1:1000

-         Schriftliche Festsetzungen

-         Begründung

 

Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Westlicher Ortseingang“ als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).