Sitzung: 29.07.2019 Ortsbeirat
Beschluss: Kenntnis genommen
Der geschäftsführende Ortsvorsteher Dieter
Götten erläuterte, dass er die neu gewählten Ortsbeiratsmitglieder zu deren
Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu
verpflichten habe. Er belehrte die Ortsbeiratsmitglieder über die
Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20,21, 22, 30 und 31
der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht,
Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der
Ortsbeiratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.
Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurden die Ortsbeiratsmitglieder durch den Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet; gleichzeitig wurde das Kommunalbrevier ausgehändigt.