Beschluss: Kenntnis genommen

Bei geheimen Wahlen ist ein Wahlvorstand aus der Mitte des Gemeinderates zu bilden. Dieser bestand zum einen aus der Vorsitzenden, Frau Elke Mandery, zum anderen aus den Ratsmitgliedern Christoph Singer und Stefan Stöbener.

 

Gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 ruht das Stimmrecht der Vorsitzenden bei Wahlen.