Sitzung: 24.06.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister – Herr Peter Nöthen – bedankte sich zunächst ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit im Ortsgemeinderat und für die Unterstützung der Verwaltung bei seiner Tätigkeit als bisheriger Ortsbürgermeister.
Er erläuterte,
dass er die neu gewählten Ratsmitglieder zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2
GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrte
die Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amts und gab die Bestimmungen
der §§ 20 , 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten
insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte
und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.
Nach
Verlesen der Verpflichtungsformel wurden die Ratsmitglieder durch den
Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet.