Auf die der Originalniederschrift beiliegende Wahlniederschrift wird verwiesen.

 

Der neu gewählte Erste Beigeordnete Werner Kempf verzichtet auf sein Ratsmandat.

Hermann Hahn von der CDU rückt für ihn nach. Der Bürgermeister verpflichtet Herrn Hahn gemäß § 30 Abs. 2 GemO mittels Handschlag.


Beschluss: