Beschluss: beschlossen

Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht bei der Nr. 1 dieses Tagesordnungspunktes gemäß § 37 Abs. 3 GemO.

 

Die zu ändernden Punkte der Hauptsatzung werden im Rat besprochen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Ernst Spieß, stellt den Antrag, die bisherigen Beträge der Aufwandsentschädigungen beizubehalten.

 

Der Rat beschließt einzeln über die zu ändernden Positionen.


Der Verbandsgemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 03. Juli 2014 wie folgt:

 

1.   § 8 Abs. 2                                                                                                       einstimmig

2.   § 1 Abs. 6                                                                                                         einstimmig

3.   § 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 und S. 3, Abs. 3 S. 2                         einstimmig bei einer Enthaltung

4.   § 3 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 4                              einstimmig bei einer Enthaltung

5.   § 4 Nr. 1                                     30 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen sowie eine Enthaltung

6.   § 6 Abs. 2 Satz 1                             18 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen sowie eine Enthaltung

7.   § 6 Abs. 4 Satz 2                             19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen sowie vier Enthaltung

8.   § 6 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2               24 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen sowie drei Enthaltung

9.   § 7 Abs. 1                                       19 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen sowie eine Enthaltung