Sitzung: 25.06.2019 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht
bei der Nr. 1 dieses Tagesordnungspunktes gemäß § 37 Abs. 3 GemO.
Die zu ändernden Punkte der Hauptsatzung
werden im Rat besprochen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr
Ernst Spieß, stellt den Antrag, die bisherigen Beträge der
Aufwandsentschädigungen beizubehalten.
Der Rat beschließt einzeln über die zu ändernden Positionen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die 2.
Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 03. Juli 2014 wie folgt:
1.
§ 8 Abs. 2 einstimmig
2.
§ 1 Abs. 6 einstimmig
3.
§ 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 und S. 3, Abs. 3 S. 2 einstimmig bei einer Enthaltung
4.
§ 3 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 4
einstimmig bei einer Enthaltung
5.
§ 4 Nr. 1 30 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen sowie
eine Enthaltung
6.
§ 6 Abs. 2 Satz 1 18 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen
sowie eine Enthaltung
7.
§ 6 Abs. 4 Satz 2 19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen
sowie vier Enthaltung
8.
§ 6 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2 24 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
sowie drei Enthaltung
9.
§ 7 Abs. 1 19 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen
sowie eine Enthaltung