Beschluss: beschlossen

Der Stadtbürgermeister und das Ratsmitglied Elizabeth Wollenweber waren nach § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP ausgeschlossen und verließen den Sitzungssaal.

 

Der erste Beigeordnete Thomas Hierschbiel übernahm die Sitzungsleitung.

 

In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die sog. vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die sonst. Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingetragenen Anregungen und Stellungnahme sowie der Abwägungsvorschlag wurden vorgetragen.

 

Des Weiteren muss die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.

 


Der Stadtrat schloss sich dem Abwägungsvorschlag des Planers bei einer Enthaltung einstimmig an.

 

Danach beschloss der Stadtrat bei einer Enthaltung einstimmig, den Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen.