Hierzu übergab Ortsbürgermeister Gensheimer das Wort an Herrn Hafner von der Verbandsgemeindeverwaltung. Dieser führte aus, dass die Polizeiwache Annweiler am Trifels mitgeteilt hat, dass verschiedene Anwohner, insbesondere aus der Forststraße in Dernbach, sich in letzter Zeit über die Nutzung des neu geschaffenen „Radweges“ zwischen Dernbach und Ramberg beschwerten. Aufgrund der Beschilderung (lediglich Hinweis für Fahrradnutzung) unterliegt die Nutzung dieses Weges im Prinzip keinen Beschränkungen. Insbesondere störend empfunden wird die Nutzung dieses Weges durch motorisierte Zweiradfahrer. Angeblich soll dort ziemlich gerast werden, was auch schon zu Belästigungen und auch Gefährdungen von Fußgängern und Radfahrern geführt haben soll. Überprüfungen durch die Polizei führten dazu, dass die Zweiradfahrer abhauten und wegen der Sperrpfosten nicht verfolgt werden konnten.

Im Sinne dieser angedachten Nutzung durch Radfahrer wäre nach Meinung der Polizei Annweiler es angebracht, diesen Weg auf beiden Seiten mit Zeichen 250 StVO mit Zusatz „Radfahrer“ bzw. land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zu beschildern.

Der Bauausschuss der Ortsgemeinde Ramberg hat die vorgenannte Beschilderung abgelehnt.

In Absprache mit der Polizei Annweiler schlug Herr Hafner vor den Radweg durch eine „positive Beschilderung“ durch Zeichen 240 StVO –gemeinsamer Rad und Gehweg- mit Zusatzzeichen „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ auszuschildern. Dies müsste jedoch nochmals mit der Ortsgemeinde Ramberg abgestimmt werden.

Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Regelung einverstanden.