Sitzung: 29.09.2005 Ortsgemeinderat
Hierzu übergab Ortsbürgermeister
Gensheimer das Wort an Herrn Hafner von der Verbandsgemeindeverwaltung. Dieser
führte aus, dass die Polizeiwache Annweiler am Trifels mitgeteilt hat, dass
verschiedene Anwohner, insbesondere aus der Forststraße in Dernbach, sich in
letzter Zeit über die Nutzung des neu geschaffenen „Radweges“ zwischen Dernbach
und Ramberg beschwerten. Aufgrund der Beschilderung (lediglich Hinweis für
Fahrradnutzung) unterliegt die Nutzung dieses Weges im Prinzip keinen
Beschränkungen. Insbesondere störend empfunden wird die Nutzung dieses Weges
durch motorisierte Zweiradfahrer. Angeblich soll dort ziemlich gerast werden,
was auch schon zu Belästigungen und auch Gefährdungen von Fußgängern und
Radfahrern geführt haben soll. Überprüfungen durch die Polizei führten dazu,
dass die Zweiradfahrer abhauten und wegen der Sperrpfosten nicht verfolgt
werden konnten.
Im Sinne dieser angedachten
Nutzung durch Radfahrer wäre nach Meinung der Polizei Annweiler es angebracht,
diesen Weg auf beiden Seiten mit Zeichen 250 StVO mit Zusatz „Radfahrer“ bzw.
land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zu beschildern.
Der Bauausschuss der
Ortsgemeinde Ramberg hat die vorgenannte Beschilderung abgelehnt.
In Absprache mit der Polizei
Annweiler schlug Herr Hafner vor den Radweg durch eine „positive Beschilderung“
durch Zeichen 240 StVO –gemeinsamer Rad und Gehweg- mit Zusatzzeichen „land-
und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ auszuschildern. Dies müsste jedoch
nochmals mit der Ortsgemeinde Ramberg abgestimmt werden.
Der Gemeinderat zeigte sich
mit dieser Regelung einverstanden.