Beschluss: beschlossen

Sachverhalt:

 

 

Die Haushaltsrechnungen in den letzten Jahre wiesen beim Bestattungswesen Fehlbeträge aus.

Die letzte Friedhofsgebührenerhöhung erfolgte 1991.

 

Die Gebührensätze der Ortsgemeinde Silz liegen unter den vergleichbarer Ortsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstrasse. Aufgrund dessen wurde vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Südliche Weinstraße eine Anhebung der Gebühren empfohlen, um eine höhere Kostendeckung zu erreichen.

 

Deshalb wurde dieser Beschlussvorlage ein Entwurf der Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung sowie eine Zusammenstellung der Gebühren in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels beigefügt.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Anlage zu § 1 der derzeit geltenden Friedhofsgebühren wie folgt zu ändern:

 

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten / gemischten Grabstätten

1 b 2. Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Bestattungen je Jahr

aa) eine Einzelgrabstätte von bisher 5,10 € auf 6,-- €

bb) eine Doppelgrabstätte von bisher 10,23 € auf 11,-- €

cc) jede weitere Grabstätte von bisher 5,10 € auf 6,-- €

dd) Urnenwahlgrabstätte von bisher 5,10 € auf 6,-- €

 

Alle weiteren Festsetzungen werden beibehalten.