Sachverhalt:
Die Haushaltsrechnungen in
den letzten Jahre wiesen beim Bestattungswesen Fehlbeträge aus.
Die letzte
Friedhofsgebührenerhöhung erfolgte 1991.
Die Gebührensätze der
Ortsgemeinde Silz liegen unter den vergleichbarer Ortsgemeinden im Landkreis
Südliche Weinstrasse. Aufgrund dessen wurde vom Rechnungs- und
Gemeindeprüfungsamt des Kreises Südliche Weinstraße eine Anhebung der Gebühren
empfohlen, um eine höhere Kostendeckung zu erreichen.
Deshalb wurde dieser
Beschlussvorlage ein Entwurf der Satzung zur Änderung der
Friedhofsgebührensatzung sowie eine Zusammenstellung der Gebühren in der
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels beigefügt.
Der Gemeinderat beschloss
einstimmig die Anlage zu § 1 der derzeit geltenden Friedhofsgebühren wie folgt
zu ändern:
II. Verleihung von
Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten / gemischten Grabstätten
1 b 2. Verlängerung des
Nutzungsrechts bei späteren Bestattungen je Jahr
aa) eine Einzelgrabstätte von
bisher 5,10 € auf 6,-- €
bb) eine Doppelgrabstätte von
bisher 10,23 € auf 11,-- €
cc) jede weitere Grabstätte
von bisher 5,10 € auf 6,-- €
dd) Urnenwahlgrabstätte von
bisher 5,10 € auf 6,-- €
Alle weiteren Festsetzungen
werden beibehalten.