Sitzung: 11.04.2019 Verbandsgemeinderat
Bedingt durch die Wahlen und die Schulferien regt Bürgermeister Burkhart an, seine Kompetenzen auszuweiten, damit die Verbandsgemeindeverwaltung handlungsfähig bleibt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, dem
Bürgermeister bis zur konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates in der
Wahlperiode 2019/2024 folgende Entscheidungskompetenzen zu übertragen:
1. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von 50.000,--Euro,
2. Vergabe von Aufträgen und
Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis
zu einer Wertgrenze von 50.000,--
Euro,
3. Stundung bis zu einem Betrag
von 5.000,-- Euro und Erlass bis zu einem Betrag von
3.000,-- Euro von gemeindlichen
Forderungen,
4. Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren,
5. Die Entscheidung über die
Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
gemäß § 94 Abs. 3
Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung,
die Annahme von
Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß
§ 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung.