Bedingt durch die Wahlen und die Schulferien regt Bürgermeister Burkhart an, seine Kompetenzen auszuweiten, damit die Verbandsgemeindeverwaltung handlungsfähig bleibt.


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, dem Bürgermeister bis zur konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates in der Wahlperiode 2019/2024 folgende Entscheidungskompetenzen zu übertragen:

1. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von 50.000,--Euro,

 

2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis 
    zu einer Wertgrenze von 50.000,-- Euro,

 

3. Stundung bis zu einem Betrag von 5.000,-- Euro und Erlass bis zu einem Betrag von 
    3.000,-- Euro von gemeindlichen Forderungen,

 

4. Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren,

 

5. Die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden,
    Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3

    Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von
    Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß

    § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung.