Gemäß § 64 Abs. 2 Nr. 6 GemO liegt die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration im Ermessen des Verbandsgemeinderates. Es wird empfohlen, einen solchen Beirat in Gemeinden mit mindestens 1.000 Personen mit Migrationshintergrund einzurichten. In unseren Ortsgemeinden und auch in der Stadt wird dieser Wert nicht erreicht. Bisher gab es keinen Bedarf einen solchen Beirat einzurichten.

 

Das Ratsmitglied Ernst Spieß stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt in der neuen Legislaturperiode zu behandeln, und bis dahin den Bedarf an der Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration abzufragen. 


Der Verbandsgemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen, dass die Verwaltung den Bedarf abfragen und der Tagesordnungspunkt in der nächsten Legislaturperiode behandelt werden soll.