a) Die Staatskanzlei wirbt mit der „Ehrenamtsnadel“. Diese erhält Jeder der mind. 5 Std. pro Woche (250 Std. p.a.) in einem Ehrenamt tätig ist oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt. Als Gegenleistung erhält man Nachlässe z.B. beim Schwimmbadeintritt. Ein Vertrag über die „Ehrenamtsnadel“ liegt vor.


Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Unterzeichnung des Vertrages einstimmig zu.