Beschluss: abgelehnt

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden darüber, dass er Anfang dieses Jahres, also 2019, eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht erhalten habe, nachdem der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 29.11.2017 keine Entlastung der Jahresrechnung 2013 erteilt hatte. Darin wird der Ortsgemeinderat aufgefordert, anhand dieser Stellungnahme, erneut über die Entlastung der Jahresrechnung zu beschließen.

 

Da es hier evtl. um schutzwürdige Interessen einzelner, bzw. um Gründe des Gemeinwohls geht, habe er vor der Behandlung im öffentlichen Teil eine Vorberatung im nichtöffentlichen Teil auf die Tagesordnung genommen.

 

Anschließend wurde jeder beanstandete Punkt der Rechnungsprüfung 2013 mit den jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung, Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Stellungnahmen der Kommunalaufsicht einzeln vorgetragen und erörtert.

 

Zu jedem einzelnen Punkt wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. PSK 11100.5238, Beleg-Nr. 1

 

Für den Kauf eines Druckers wurden 129,00 € an den Verein zur Pflege und Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit ausgezahlt. Lt. Feststellung der Kommunalaufsicht wurde der Drucker zu einem angemessenen Restwert an den damaligen Ortsbürgermeister veräußert.

 

Der Gemeinderat sieht einen Verstoß gegen § 79 der GemO. Da der Schaden in diesem Fall aber eher gering ist, schlägt Ortsbürgermeister Munz dem Gemeinderat vor, diesen Punkt nicht weiter beanstanden.

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig bei 2 Enthaltungen zu

 

Punkt 2 war bereits geklärt.

 

Punkt 3. PSK 11400.5625, Beleg-Nr. 1

 

An einen Rechtsanwalt wurde ein Betrag in Höhe von 315,00 € ausgezahlt.

 

Vorschlag Munz bzw. Stellungnahme Gemeinderat:

Die Rechtsanwaltskosten sind nicht nur durch die Frage bezüglich der Besetzung von Ausschüssen entstanden, sondern in erster Linie durch ein Schreiben des Rechtsanwalts welches sich auf eine mehrere Punkte bezog (Ausschussbesetzung, Pergola, Aussagen Volkstrauertag 2010). Wenn ein Ortsbürgermeister zu all diesen Punkten einen Rechtsanwalt beauftragen darf, verzichtet der Gemeinderat auf eine weitere Beanstandung.

 

Diesem Vorschlag bzw. dieser Stellungnahme stimmte der Gemeinderat mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.

 

Punkt 4. PSK 25201.091, Beleg-Nr. 6

 

Ein Verein erhielt für die Planung und Einrichtungsbetreuung der Ramberger Burgenwelt einen Pauschalbetrag in Höhe von 4.000,00 €

 

Vorschlag Ortsbürgermeister Munz:

Bevor der Gemeinderat hierzu weiter Stellung nimmt, hätte er gerne eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht bezüglich des Gemeinderatsbeschlusses. „Der damalige Ortsbürgermeister, war zu diesem Zeitpunkt Kassenwart dieses Vereines und somit befangen.“ Der Gemeinderat verweist auf §22 GemO Abs.1

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen zu.

 

Punkt 5. PSK 25201.52313, Beleg-Nr. 6-8

 

Für Reinigungsarbeiten im Zusammenhang mit der Ramberger Burgenwelt erhielt ein Verein 1.150,00 €.

 

Vorschlag Ortsbürgermeister Munz:

Bevor der Gemeinderat hierzu weiter Stellung nimmt, hätte er gerne eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht bezüglich des Gemeinderatsbeschlusses „Der damalige Ortsbürgermeister, war zu diesem Zeitpunkt Kassenwart dieses Vereines und somit befangen.“ Der Gemeinderat verweist auf §22 GemO Abs.1

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

 

Punkt 6. PSK 28100.5419. Beleg-Nr. 1

 

Zuschuss an einen Verein in Höhe von 4.000,00 €.

 

Vorschlag Ortsbürgermeister Munz:

Der Gemeinderat verzichtet auf weitere Beanstandung

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung zu.

 

Punkt 7. PSK 28100.5693. Beleg-Nr. 25

 

An einen Kostümverleih wurden insgesamt 480,00 € anlässlich der 850-Jahr-Feier verausgabt. Die Auszahlung erfolgte mit 80,00 € für die Ausleihung von Kostümen und mit 400,00 € für die Herstellung eines Kostümes „Ritter von Ramberg".

 

Vorschlag Ortsbürgermeister Munz:

Der Gemeinderat verzichtet auf weitere Beanstandung

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Ratsmitglied Baumgarten-Figer hatte wegen eines Telefonats an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Punkt 8. PSK 28100.5693. Beleg-Nr. 28

 

Für die Hallennutzung anlässlich der 850-Jahr-Feier wurde an den Verein welcher zu der Zeit die Ramburghalle für die Gemeinde vermietet hat, ein Pauschalbetrag in Höhe von 1.000,00 zzgl. 721,12 für Verbrauch an Küchenbedarf verausgabt.

Diese Pauschalabrechnung entspricht nicht der Benutzungsordnung für die Ramburghalle.

 

Vorschlag Ortsbürgermeister Munz:

Bevor der Gemeinderat hierzu weiter Stellung nimmt, hätte er gerne eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht bezüglich des Gemeinderatsbeschlusses „Auch war hier der Ortsbürgermeister befangen, da er zugleich 1. Vorsitzender des Vereins war“.

Der Gemeinderat verweist auf §22 GemO Abs.1

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.

 

Punkt 9. PSK 28100.5693, Beleg-Nr. 37

 

An einen Kostümverleih wurde für Kostümausleihungen für die Veranstaltung „Theaterherbst" anlässlich der 850-Jahr-Feier eine Rechnung in Höhe von 350,00 € durch die Ortsgemeinde Ramberg beglichen. Der Ausschuss gibt an, dass Theaterveranstaltungen normalerweise durch einen Verein veranstaltet wurden.

 

Vorschlag Ortsbürgermeister Munz:

Bevor der Gemeinderat hierzu weiter Stellung nimmt, hätte er gerne eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht bezüglich des Gemeinderatsbeschlusses „Auch war hier der Ortsbürgermeister befangen, da er zugleich 1. Vorsitzender des Vereins war.“

Der Gemeinderat verweist auf §22 GemO Abs.1

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.

 

Punkt10. PSK 28100.5693, Beleg-Nr. 41

 

Für die Lieferung von Präsenten anlässlich der 850-Jahr-Feier wurde an einen Verein ein Betrag in Höhe von 750,00 € verausgabt.

 

Vorschlag Ortsbürgermeister Munz:

Bevor der Gemeinderat hierzu weiter Stellung nimmt, hätte er gerne eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht bezüglich des Gemeinderatsbeschlusses „Ortsbürgermeister 

Schwarzmann war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender des Vereins

und somit zudem befangen“. Der Gemeinderat verweist auf §22 GemO Abs.1

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen zu.

 

 

Punkt 11. PSK 36600.5238, Beleg-Nr. 1

 

An einen Verein erfolgte eine Auszahlung über 102,31 € für verschiedene Anschaffungen für das Jugendhaus.

 

Vorschlag Ortsbürgermeister Munz:

Bevor der Gemeinderat hierzu weiter Stellung nimmt, hätte er gerne eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht bezüglich des Gemeinderatsbeschlusses „Der damalige Ortsbürgermeister, war zu diesem Zeitpunkt Kassenwart dieses Vereines und somit befangen.“

Der Gemeinderat verweist auf §22 GemO Abs.1

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.

 

Punkt 12. Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet um Vorlage einer Aufstellung sämtlicher Auszahlungen in 2013 an einen Verein

 

Die gewünschte Aufstellung wurde vorgelegt

 

Vorschlag Ortsbürgermeister Munz:

Bevor der Gemeinderat hierzu weiter Stellung nimmt, hätte er gerne eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht bezüglich des Gemeinderatsbeschlusses „Der damalige Ortsbürgermeister war zu diesem Zeitpunkt Kassenwart dieses Vereines und somit befangen.“

Der Gemeinderat verweist auf §22 GemO Abs.1

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.

 

Punkt 13 war bereits erledigt

 

Punkt 14. PSK 54100.50221, Beleg-Nr. 1 ff. PSK 55300.50221, Beleg-Nr. 1 ff

 

Anhand der Bezeichnungen für die ausgezahlten Lohnkosten ist nicht zuzuordnen, wo die Arbeiten durchgeführt worden sind. Wo sind die Materialkosten zu diesen Arbeiten? Erfolgten für die Lohnzahlungen auch Sozialabgaben?

 

Der Gemeinderat wundert sich, dass die Kommunalaufsicht keine Anhaltspunkte sieht und stellt fest, dass ihm zu den „Schlosserarbeiten“ keine Materialrechnungen vorgelegt werden können. Da dies laut Kommunalaufsicht auch nicht üblich ist, schlägt Ortsbürgermeister Munz vor, auf weitere Beanstandungen zu verzichten.

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltung zu.

 

Punkt 15. PSK 57311.5231. Beleg-Nr. 1

 

An einen Verein erfolgten Auszahlungen für einen Chrom-Waschtisch (129,00 €), einen Einhand-WT (78,85 €) und eine Einhand-WT-Batterie (77,25 €).

 

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurde mitgeteilt, dass nach Aussage des damaligen Ortsbürgermeisters die Gegenstände im Dorfgemeinschaftshaus (Ramburghalle) eingebaut wurden.

 

Der Gemeinderat hat festgestellt, dass die genannten Gegenstände nicht in der Ramburghalle eingebaut und 2014 auch nicht übergeben wurden und wundert sich daher über die Feststellung der Kommunalaufsicht, dass sich die Gegenstände nach wie vor im Gemeindeeigentum befinden.

 

Vorschlag Ortsbürgermeister Munz:

Bevor der Gemeinderat hierzu weiter Stellung nimmt, hätte er gerne eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht bezüglich des Gemeinderatsbeschlusses „Der damalige Ortsbürgermeister war zu diesem Zeitpunkt Kassenwart dieses Vereines und somit befangen.“

Der Gemeinderat verweist auf §22 GemO Abs.1

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung zu.

 

Punkt 16 war bereits erledigt

 

Punkt 17. PSK 55300.5231, Beleg-Nr. 3; PSK 55300.5236, Beleg-Nr. 1; PSK 55590.5233, Beleg-Nr. PSK 55590.5236, Beleg-Nr. 2, 3 und 6

 

Belege bzw. Tankquittungen für Diesel- und Superkraftstoff. Lt. Dieser Belege wurden teilweise größere Mengen an Kraftstoffen erworben.

 

Es wurde angegeben, dass rund 150 Liter Kraftstoff auf einmal transportiert wurden. Dies verwundert sehr, insbesondere auch in Hinsicht auf die Bestimmungen bei Gefahrentransporten.

Der Gemeinderat verzichtet auf Ratschlag der Kommunalaufsicht einstimmig bei 1 Enthaltung auf weitere Beanstandungen bezüglich dieser Rechnungsstellung.

 


Beschlussvorschlag des Vorsitzenden:

 

Der Ortsgemeinderat hat entsprechend seiner Beschlüsse und den Stellungnahmen der Kommunalaufsicht jeden beanstandeten Punkt der Rechnungsprüfung 2013 überprüft.

Der Ortsgemeinderat bittet die Kommunalaufsicht, entsprechend der Stellungnahmen bei den einzelnen Punkten, um weitere Erläuterung / Stellungnahme.

 

Der Beschluss erfolgte mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen.