Beschluss: abgelehnt

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur (Leerrohre) zur Vorbereitung eines späteren Ausbaus eines Netzes mit Glasfaser bis zum Grundstück/ Gebäude (FTTB/H) im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als einem Breitbandausbau.

 

Von Seiten des Bundes und des Landes ist geplant, dass bis zum Jahre 2025 die

Gebäude mit Glaserfaseranschlüsse versorgt werden können.

 

Es ist nun zu überlegen, ob im Rahmen des Ausbaus der Alten Landstraße entsprechende Leerrohre, in welche später die Glasfaserleitungen eingelassen werden können, verlegt werden sollen.

 

Die Kosten für die Verlegung werden vom Land mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % gefördert.

 

Nach Auskunft des Breitbandbüros des Landes kann man pro lfd. Meter mit Kosten von 100,-- € rechnen.

 

Gem. den Förderrichtlinien ist der Zuschussantrag von der Verbandsgemeinde zu stellen.

Aus diesem Grunde muss die Ortsgemeinde die Aufgabe „Mitverlegung von Leerrohren für einen späteren FTTB- oder FTTH-Ausbau“ auf die Verbandsgemeinde übertragen.


Nach intensiver Beratung lehnt der Ortsgemeinderat ab, die Aufgabe „Mitverlegung von Leerrohren für einen späteren FTTB- oder FTTH-Ausbau“ auf die Verbandsgemeinde zu übertragen.

 

Der Ortsgemeinderat lehnt ab, dass die Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein, die nicht durch Zuschuss gedeckte Kosten für die Mitverlegung von Leerrohren für einen späteren FTTB- oder FTTH-Ausbau, zu übernehmen.

 

Die Ablehnung erfolgte mit 12 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen.

 

Für das Ratsgremium war nicht eindeutig klar, wie hoch die Kosten im Endeffekt sind. Es war nicht klar, wie viele Meter es sind und was passiert, wenn nur 50 % bezuschusst werden.