Das Ratsgremium hatte über das Einvernehmen für folgende Bauangelegenheiten zu entscheiden:

-       Im Bangert, Anbau eines Bürogebäudes an bestehende Lagerhalle

Gegen das Bauvorhaben bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

Das Ratsgremium erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

-       Im Bangert, Anbau eines Bürogebäudes an bestehende Lagerhalle (Befreiung: Lage der Stellplätze)

Gegen das Bauvorhaben bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht Bedenken

Das Ratsgremium erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

-       Im Siebenmorgen, Fläche zur Lagerung und Verarbeitung von Holz

Gegen das Bauvorhaben bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

Das Ratsgremium erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

-       Alte Landstraße Bauantrag

Gemäß § 22 GemO nahm der Beigeordnete und das Ratsmitglied Herr Norbert Glaser an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Bauantrag nicht teil.

Gegen das Bauvorhaben bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht folgende  Bedenken: Der Ausbau der Alten Landstraße steht in diesem Jahr an. Die Bauarbeiten sind mit dem Bauamt zu koordinieren. Des Weiteren sind die neuen Straßenhöhen bei dem Bauamt zu erfragen.

Das Ratsgremium erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

-       Feriendorf Eichwald, Erweiterung an Ferienhaus um einen Vorbau, überdachter Freisitz

Gegen das Bauvorhaben bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht folgende  Bedenken: Der beantragte Anbau und das Nebengebäude ist lt. Bebauungsplan nicht zulässig.

Das Ratsgremium versagte einstimmig sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

 

Der Vorsitzende informierte das Ratsgremium über den Stand nachfolgender Bauanträge:

a) Errichtung Fass-Sauna wurde mit Verfügung der Kreisverwaltung abgelehnt.

b) Im Außengebiet von Gossersweiler-Stein ist ein Fall der vor Gericht weiter verfolgt wird.