Es lag eine Sachspende im Wert von 400,00 Euro, über ein Gartenhäuschen für die KITA in Gossersweiler-Stein, vor.

 

Außerdem lag eine zweite Spende einer Bank in Höhe von 250,00 Euro für die Heimatpflege vor.


Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die beiden Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO anzunehmen.