Sitzung: 13.02.2019 Stadtrat
Hier bitte den Sachverhalt zu diesem TOP kurz wiedergeben
Der Stadtrat beschließt einstimmig, gem. § 4 Abs. 1
BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem
Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
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Der Stadtrat beschließt einstimmig, gem. § 4 Abs. 1
BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem
Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.