Der Eigentümer des Grundstücks Plan-Nr. 1389/56, Bürgermeister-Stöcklein-Str. 24, beantragt die Fläche vor seinem Grundstück, welche im Bebauungsplan als Parkplatz ausgewiesen ist, käuflich zu erwerben, um damit sein Grundstück zu arrondieren (im beiliegenden Plan rot markiert).

 

Im Gegenzug sollen auf dem Grundstück mit der Plan-Nr. 1389/48 die somit verloren

gegangenen Parkplätze als öffentliche Parkplätze ausgewiesen werden (im Plan blau markiert).

 

Damit dies umgesetzt werden kann, bedarf es einer Änderung des Bebauungsplanes.

 

Die Änderung kann im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.


Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan „Queichinsel“ dahingehend zu ändern, dass die momentan öffentliche Verkehrsfläche (im Plan rot dargestellt), dem Baugrundstück mit der Plan-Nr. 1389/56 zugeordnet wird. Des Weiteren soll auf der Plan-Nr. 1389/48 4 Parkplätze als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden (im Plan blau dargestellt).  Die Änderung erfolgt im sog. vereinfachten Verfahren gem. § 13  BauGB.