Ortsbürgermeister Rubiano Soriano informierte über die Errichtung einer Werbetafel, Plan- Nr.95/5.

Die Errichtung einer Werbetafel ist nicht im Sinne der Ortsgemeinde,  jedoch kann die Errichtung wahrscheinlich nicht verhindert werden. Deshalb soll beim Kreisrechtsausschuss Einspruch erhoben werden.

Zumindest soll mittels einer Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde erreicht werden, dass die Gemeinde Einfluss auf die Gestaltung nehmen kann.


Beschluss: