Nach Abbruch und Entsorgung der Sandsteinmauer (sh. TOP 6.1), sollen weitere Maßnahmen (u.a. Pflasterverlegung, Geländerneuaufbau, Fundamentarbeiten) direkt vollzogen werden. 


Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig per Grundsatzbeschluss den Ortsbürgermeister zu ermächtigen weiteren Auftragsvergaben für die o.g. Maßnahmen zu vollziehen. Vor Auftragsvergabe wird der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder informieren.