Sitzung: 13.12.2018 Verbandsgemeinderat
Der Vorsitzende informiert den Rat über die eingegangenen Spenden.
Eine Liste der Spenden ist der Niederschrift beigefügt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der in der Liste aufgeführten Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO einstimmig.