Sitzung: 22.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Vorlage: 01/429/III/046/2018
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels unterhält derzeit
14 Obdachlosen- und Asylunterkünfte mit insgesamt 31 Wohneinheiten. Zwei
Gebäude sind im Besitz der Verbandsgemeinde. Die restlichen Unterkünfte sind
angemietet. Derzeit sind 110 Personen in unseren Unterkünften untergebracht.
Hierbei handelt es sich um 109 Flüchtlinge die zur Vermeidung der
Obdachlosigkeit untergebracht werden und um einen deutschen Obdachlosen.
Es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches
Unterbringungsverhältnis nach
§ 1 Landesaufnahmegesetz Rheinland-Pfalz und
§ 9 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es zwingend
erforderlich, dass die Verbandsgemeindeverwaltung eine Satzung erlässt. Nur
mittels Satzung kann das Benutzungsverhältnis rechtsverbindlich geregelt
werden. Für die Nutzung der Unterkünfte werden Gebühren erhoben. Nach § 2 Abs.
1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz dürfen Gebühren nur auf Grund einer Satzung
erhoben werden (Satzungsvorbehalt). Der Satzungsentwurf beinhaltet deshalb die
notwendigen Gebührentatbestände.
Der Vorsitzende und der zuständige Sachbearbeiter beantworten
die Fragen der Ausschussmitglieder.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat einstimmig, die Satzung über die Benutzung der Obdachlosen-
und Flüchtlingsunterkünfte wie vorgelegt zu beschließen.