Sitzung: 17.10.2018 Stadtrat
Vorlage: 02/563/IV/161/2018
Aufgrund des maroden
Zustandes der Zuwegung (Wirtschaftsweg) zum „Annweiler Forsthaus“, mussten an
verschiedenen Stellen Reparaturarbeiten durchgeführt werden.
Das dadurch
entstandene Asphaltaufbruchmaterial (teerfrei lt. Analytik) muss nach fachtechnischen
Vorgaben entsorgt werden.
Des Weiteren müssen
im Kurvenbereich Sandsteinfindlinge gesetzt werden, um eine Verbesserung der
Verkehrssicherheitspflicht gewährleisten zu können.
Eine Kostenanfrage
wurde mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Zahl der Bewerber: 3
Zahl der Bieter: 3
Der günstigste
Bieter für diese Arbeiten ist die Firma Albert – Bautransporte GmbH aus
Bornheim.
Die Angebotssumme
beläuft sich auf 9.359,35 € inkl. MwSt.
Die Firma Albert –
Bautransporte GmbH ist zur Übernahme der o.g. Leistungen geeignet.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2018 berücksichtigt. Der Haushalt 2018 konnte –nachdem die Kommunalaufsicht Beanstandungen ausgesprochen hat- noch nicht in Kraft treten. Es gilt nach wie vor § 99 GemO. Danach dürfen nur solche Aufwendungen oder Auszahlungen getätigt werden, zu deren Leistung die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Der Rat diskutiert, ob die Maßnahme nach § 99 GemO zulässig ist.
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels soll prüfen, ob eine rechtliche Verpflichtung in o.g. Sachverhalt vorliegt.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, unter Vorbehalt der Notwendigkeit (§ 99 GemO), den Auftrag für die o.g. Leistungen an die Firma Albert – Bautransporte GmbH, In der Viehweide 9, 76879 Bornheim zum Preis von 9.359,35 € inkl. MwSt. zu vergeben.