Aufgrund des maroden Zustandes der Zuwegung (Wirtschaftsweg) zum „Annweiler Forsthaus“, mussten an verschiedenen Stellen Reparaturarbeiten durchgeführt werden.

Das dadurch entstandene Asphaltaufbruchmaterial (teerfrei lt. Analytik) muss nach fachtechnischen Vorgaben entsorgt werden.

Des Weiteren müssen im Kurvenbereich Sandsteinfindlinge gesetzt werden, um eine Verbesserung der Verkehrssicherheitspflicht gewährleisten zu können.

 

Eine Kostenanfrage wurde mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

 

Zahl der Bewerber:        3

Zahl der Bieter:                3

 

Der günstigste Bieter für diese Arbeiten ist die Firma Albert – Bautransporte GmbH aus Bornheim.

 

Die Angebotssumme beläuft sich auf 9.359,35 € inkl. MwSt.

 

Die Firma Albert – Bautransporte GmbH ist zur Übernahme der o.g. Leistungen geeignet. 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2018 berücksichtigt. Der Haushalt 2018 konnte –nachdem die Kommunalaufsicht Beanstandungen ausgesprochen hat- noch nicht in Kraft treten. Es gilt nach wie vor § 99 GemO. Danach dürfen nur solche Aufwendungen oder Auszahlungen getätigt werden, zu deren Leistung die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Der Rat diskutiert, ob die Maßnahme nach § 99 GemO zulässig ist.

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels soll prüfen, ob eine rechtliche Verpflichtung in o.g. Sachverhalt vorliegt.


Der Stadtrat beschließt einstimmig, unter Vorbehalt der Notwendigkeit (§ 99 GemO), den Auftrag für die o.g. Leistungen an die Firma Albert – Bautransporte GmbH, In der Viehweide 9, 76879 Bornheim zum Preis von 9.359,35 € inkl. MwSt. zu vergeben.