Beschluss: beschlossen

Das Ratsmitglied Herr Dr. Viktor Schulz war bei der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht im Ratssaal anwesend.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird den Ratsmitgliedern ein Exemplar des Gesellschaftsvertrages zukommen lassen.

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. August 2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, zur Sicherung der Holzvermarktung, die nach dem Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Pfalz in der Rechtsform der GmbH, gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.

Alle Ortsgemeinden wurden ausführlich und mehrfach über die Möglichkeiten der Holzvermarktung informiert. Die Ortsgemeinden Dernbach, Eußerthal und Ramberg haben sich zum Zeitpunkt der Beschlussvorlageerstellung erklärt, ihr gemeindliches Holz über die neu zu gründende Gesellschaft zu vermarkten. Weitere Ortsgemeinden werden sich bis zur Sitzung vor. anschließen  – hierüber wird in der Sitzung berichtet -.

 

Lediglich die Ortsgemeinden Völkersweiler und Waldrohrbach haben sich gegen eine Vermarktung ihres Holzes über die neu zu gründende Gesellschaft ausgesprochen.

 

Die Stadt Annweiler am Trifels sowie die Ortsgemeinden Rinnthal und Albersweiler vermarkten ihr Holz über die kommunalen Waldgesellschaften mbH.

 

Im Ergebnis nimmt unsere Verbandsgemeinde im Rahmen des § 68 Abs. 5 GemO das

Verwaltungsgeschäft für die im Beschlussvorschlag genannten Ortsgemeinden wahr, indem

sie sich an der kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft beteiligt und sich dieser

Organisation bedient.

 

Dem formellen Verfahren nach § 92 GemO vorgeschaltet erfolgte - gemeinsam für alle

5 neuen Gesellschaften - eine zentrale Vorabstimmung mit der ADD durch den Gemeinde- und

Städtebund. Diese betraf die Analyse sowie den Entwurf des Gesellschaftervertrags

und wurde am 7. September 2018 abgeschlossen.

 

Die danach gebotene Einbindung der Ortsgemeinden ist in unserer Verbandsgemeinde

erfolgt und wird im Rahmen einer Anzeige gegenüber der ADD belegt.

 

Des Weiteren erfolgt noch eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Südliche Weinstraße.

 

 


Der Verbandsgemeinderat beschließt mit 24 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen, vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO, dass sich die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels an der neu zu gründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Pfalz GmbH beteiligt.

 

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels überträgt dieser Gesellschaft ab 2019 die Vermarktung des Rundholzes, mit Ausnahme des Brennholzes an private Endkunden, das in den Forstbetrieben aller Ortsgemeinden, mit Ausnahme der Ortsgemeinden Albersweiler, Rinnthal, Völkersweiler, Waldrohrbach und der Stadt Annweiler am Trifels anfällt und für das die Verbandsgemeinde ab 2019 das Verwaltungsgeschäft nach § 68 Abs. 5 GemO übernimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Sofern sich aus dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein Änderungsbedarf am Gesellschaftsvertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftsvertrages ändert, wird der Bürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach geänderten Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen.