Seit 01.01.2005 ist der Stadtwald Annweiler hoheitlich auf zwei Forstreviere, Forstrevier Bürgerwald und Forstrevier Wellbachtal, verteilt. Zum 04.07.2007 wurde die Trifels Natur GmbH (TN) gegründet und der gesamte Stadtwald durch die TN bewirtschaftet, die Grundlage hierfür bildet der "Pachtvertrag über Gemeindewald" in der Fassung vom 24.08.2007, zuletzt geändert am 09. I2.2015. Die hoheitlichen Forstrevierabgrenzungen wurden belassen und die beiden Revierleiter als Geschäftsführer der Trifels Natur GmbH durch Bearntenrechtsrahmengesetz der GmbH zugeordnet.

 

Am 30.09.2019 endet mit der Pensionierung eines Stelleninhabers dessen Tätigkeit als Revierleiter und Geschäftsführer der Trifels Natur GmbH. Satzungsgemäß hat die Trifels Natur GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer, sodass die Geschäfte der Gesellschaft vom verbleibenden Geschäftsführer weitergeführt werden.

 

Im Hinblick auf die Durchführung des forstlichen Revierdienstes des Forstreviers Wellbachtal gibt es eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Annweiler und der Ortsgemeinde Rinnthal, die gern. § 4 der Zweckvereinbarung automatisch mit dem Ausscheiden des Revierleiters endet. Die Versorgungslasten und die Beihilfeversicherung für den dann eintretenden Versorgungsfall sind gem. dem Abrechnungsmodus von den beiden Vertragsparteien zu begleichen.

 

Gern. § 9 LWaldG ist die Bildung und Abgrenzung der Forstreviere Aufgabe der Waldbesitzenden. Die Revierbildung erfolgt gern. § 9 LWaldG auf Anregung mindestens eines Waldbesitzenden. Die Forstreviere dürfen nur so gebildet werden, dass ihre ordnungsgemäße Bewirtschaftung gewährleistet ist und eine Bedienstete oder ein Bediensteter mit der Befähigung des gehobenen Forstdienstes die verantwortliche Leitung ausüben kann. Das Forstamt hat die Waldbesitzenden bei der Bildung und Abgrenzung zu beraten.

 

Die Stadt Anmveiler verfügt gem. aktueller Forsteinrichtung 2017 über 1.976,8 ha reduzierter Holzbodenfläche (red. Hobo), davon entfallen auf das Forstrevier Bürgerwald 1.236,9 ha und das Forstrevier Wellbachtal 739,9 ha.

 

Im Hinblick auf die Neuorganisation der kommunalen Holzvermarktung und eine effiziente Bewirtschaftung des Stadtwaldes in der GmbH, ist es sinnvoll, zukünftig den gesamten Stadtwald in ein Forstrevier abzugrenzen. In diesem Falle würde das Forstrevier Bürgerwald, das bereits jetzt aus l00%


Stadtwald besteht, um weitere 739,9 ha Stadtwaldfläche  wachsen  auf dann  insgesamt  1.976,8 ha  red. Hobo. Die Revierleitung würde der bisherige  Revierleiter des Forstrevieres Bürgerwald weiterführen. Sofern erforderlich, kann eine weitere Person mit Befähigung für den gehobenen  Forstdienst  bei der TN, Teile der Revierleitung und des Revierdienstes übernehmen und somit auch die Revierleitungsvertretung sicherstellen.

 

Bezüglich der Revierabgrenzung fand im Juni 2018 ein Gespräch zwischen Herrn

Ortsbürgermeister Hertel und den beiden Revierleitern statt, bei der Herr Hertel auch über die bevorzugte Lösung der Bündelung des Stadtwaldes Annweiler in ein Forstrevier informiert wurde.

 

Die maßgebliche Bewirtschaftung des Stadtwaldes erfolgt durch die TN, hierdurch ergibt sich die Zuständigkeit des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der TN.

 

Im Hinblick auf die hoheitliche Forstrevierabgrenzung ist die Angelegenheit im Umwelt- und Waldausschuss vorzuberaten sowie dem Stadtrat zur Zustimmung vorzulegen. Betroffener Waldbesitzender ist neben der Stadt Annweiler die Ortsgemeinde Rinnthal. Das Forstamt ist ebenfalls frühzeitig über die Absicht zur Neuabgrenzung zu unterrichten.

 

Sowohl der Aufsichtsrat (am 16.08.2018) als auch der Umwelt- und Waldausschuss (am 13.09.2018) haben einstimmig beschlossen, umgehend eine Forstrevierneuabgrenzung zu initiieren, die den gesamten Stadtwald in einem Forstrevier zusammenfasst (Forstrevier Bürgerwald) und spätestens mit der Ruhestandversetzung des derzeitigen Stelleninhabers in Kraft tritt.

 

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig umgehend eine Forstrevierneuabgrenzung zu initiieren, die den gesamten Stadtwald in einem Forstrevier zusammenfasst (Forstrevier Bürgerwald) und spätestens mit der Ruhestandsversetzung des derzeitigen Stelleinhabers in Kraft tritt. Ebenso wird der Vorsitzende zusammen mit den Revierleitern beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte gem. LWaldG durchzuführen und dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.