Auf Grund kartellrechtlicher Probleme hat das Land die Holzvermarktung  der Kommunen zum 01.01.2019 beendet.

 

Die bisherigen Geschäftsbesorgungsverträge hat das Land zum Ende des Jahres 2018 insoweit aufgekündigt. In der Folge ist für die waldbesitzenden Gemeinden erneut zu entscheiden, wie künftig die Holzvermarktung erfolgen soll.

 

Das Gesamtkonzept sieht dazu vor, dass die Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über fünf neu zu gründende regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH erfolgt, alternativ durch Erweiterung der bereits vorhandenen Holzvermarktungsorganisationen für den Privatwald (sog. Pilotprojekte).

 

Beide Vermarktungswege werden mit einer Anschubfinanzierung für die ersten 7 bzw. 5 Jahre versehen; diese wird aus den Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert, die bisher Landesforsten zur Erfüllung dieser Dienstleistung erhielt.

 

Im Falle der waldbesitzenden Ortsgemeinden erfolgt die Holzvermarktung für den gemeindlichen Forstbetrieb gem. § 68 Abs. 5 GemO durch die Verbandsgemeindeverwaltung als Verwaltungsgeschäft; diese erledigt sie jedoch nicht selbst, sondern über die Beteiligung an der neu zu gründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft.

 

Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften werden durch großzügige Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals,  gute Startbedingungen geschaffen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Holzvermarktung aus dem gemeindlichen Forst über die

neu zu gründende Holzvermarktungsorganisation Pfalz in Maikammer durchführen zu lassen.

 

 


 

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die künftige Holzvermarktung aus dem gemeindlichen Forst durch die neu zu gründende Holzvermarktungsgesellschaft Pfalz durchführen zu lassen.