Ein Investor
beabsichtigt, das in dem der Originalniederschrift beiliegenden Plan,
dargestellte Gelände, im Nordring zu bebauen.
Aus diesem Grunde
ist ein Bebauungsplan zu erstellen.
Der Planentwurf
wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.10.2018 vorgestellt
und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Stadtrat hat
aber die notwendigen Verfahrensschritte zu beschließen.
Der Bebauungsplan
soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB erstellt werden. Eine
Umweltprüfung kann hier entfallen.
1. Der Stadtrat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Wohnanlage Nordring“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Plan-Nr. 1189, 1190, 1191 und 1245/3. Die Aufstellung erfolgt im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.
2. Der vom Büro Wonka, Nünschweiler, erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird einschließlich den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom Stadtrat einstimmig in der vorgelegten Form gebilligt.
3. Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
4. Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Offenlage des Planwerkes in Form einer monatlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.