Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

 

Auf Antrag eines Investors soll der Bebauungsplan „Queichinsel“ geändert und erweitert werden.

Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Baumann soll in das Sondergebiet „Einzelhandel“ einbezogen werden.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat dem Stadtrat die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes empfohlen.

 

Der Bebauungsplan wird in der Sitzung vorgestellt. Er ist dann vom Stadtrat zu billigen.

 

Als nächste Verfahrensschritte hat der Rat über die Offenlage sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Planer als Sachverständige zu hören.

 

Herr Kramatschek von der Wasgau AG und Diplom-Ingenieur Herr Riedel vom Büro Bachtler & Böhme erläutern den Bebauungsplan „Queichinsel“ und beantworten alle anfallenden Fragen zur vollen Zufriedenheit.

 


 

Der Stadtrat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Queichinsel“ zu ändern und um das Gebiet der ehemaligen Gärtnerei Baumann zu erweitern. Die Änderung erfolgt im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.

 

Der vom Büro Bachtler & Böhme erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird einschließlich den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom Stadtrat einstimmig in der vorgelegten Form gebilligt.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Offenlage des Planwerkes in Form einer monatlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.