Auf Antrag eines Investors
soll der Bebauungsplan „Queichinsel“ geändert und erweitert werden.
Das Gelände der ehemaligen
Gärtnerei Baumann soll in das Sondergebiet „Einzelhandel“ einbezogen werden.
Der Bau- und
Planungsausschuss hat dem Stadtrat die Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes empfohlen.
Der Bebauungsplan wird in
der Sitzung vorgestellt. Er ist dann vom Stadtrat zu billigen.
Als nächste
Verfahrensschritte hat der Rat über die Offenlage sowie über die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Planer als
Sachverständige zu hören.
Herr
Kramatschek von der Wasgau AG und Diplom-Ingenieur Herr Riedel vom Büro
Bachtler & Böhme erläutern den Bebauungsplan „Queichinsel“ und beantworten
alle anfallenden Fragen zur vollen Zufriedenheit.
Der Stadtrat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Queichinsel“ zu ändern und um das Gebiet der ehemaligen Gärtnerei Baumann zu erweitern. Die Änderung erfolgt im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.
Der vom Büro Bachtler & Böhme erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird einschließlich den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom Stadtrat einstimmig in der vorgelegten Form gebilligt.
Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Offenlage des Planwerkes in Form einer monatlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.