Die Ratsmitglieder Kurt Götz, Frank Klein, Werner Schreiner und Beigeordneter Arno Reither nahmen gem. § 22 GemO im Zuschauerraum Platz.

 

1. Der Planer Herr Wolf ist als Sachverständiger zu hören. Dies muss vom Ortsgemeinderat beschlossen werden.

 

2. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes endete am 18.07.2006. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, welche in der Sitzung vorgetragen werden, zu beschließen. Die Stellungnahme des Planers wird ebenfalls in der Sitzung vorgetragen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.

 


1. Der Ortsgemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, den Planer Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Wolf als Sachverständigen zu hören.

 

2. Der Ortsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag des Planers Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Wolf zur

 

a) Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, Speyer an.

 

Beschlussfassung erfolgte mit  9 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.

 

b) Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Bauleitplanung und Landesplanung an.

 

Beschlussfassung erfolgte mit  9 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.

 

3.  Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Ortsmitte, Krautgärten und Lehmgrubengärten“  als Satzung gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit  9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-         Rechtsfestsetzungen M 1:1000

-         Schriftliche Festsetzungen

-         Begründung

 

Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat  mit  9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des  Bebauungsplanes „Ortsmitte, Krautgärten und Lehmgrubengärten“ als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).

 

Abschließend erläuterte Herr Wolf den Fortgang des Bauplanverfahrens.