Sitzung: 17.10.2018 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 07/074/VIII/027/2018
Auf
Grund kartellrechtlicher Probleme hat das Land die Holzvermarktung der Kommunen
zum 01.01.2019 beendet.
Die
bisherigen Geschäftsbesorgungsverträge hat das Land zum Ende des Jahres 2018
insoweit aufgekündigt. In der Folge ist für die waldbesitzenden Gemeinden
erneut zu entscheiden, wie künftig die Holzvermarktung erfolgen soll.
Das
Gesamtkonzept sieht dazu vor, dass die Holzvermarktung für den Kommunalwald
künftig über fünf neu zu gründende regionale Holzvermarktungsorganisationen in
der Rechtsform der GmbH erfolgt, alternativ durch Erweiterung der bereits
vorhandenen Holzvermarktungsorganisationen für den Privatwald (sog.
Pilotprojekte).
Beide
Vermarktungswege werden mit einer Anschubfinanzierung für die ersten 7 bzw. 5
Jahre versehen; diese wird aus den Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich
finanziert, die bisher Landesforsten zur Erfüllung dieser Dienstleistung
erhielt.
Im
Falle der waldbesitzenden Ortsgemeinden erfolgt die Holzvermarktung für den
gemeindlichen Forstbetrieb gem. § 68 Abs. 5 GemO durch die
Verbandsgemeindeverwaltung als Verwaltungsgeschäft; diese erledigt sie jedoch
nicht selbst, sondern über die Beteiligung an der neu zu gründenden kommunalen
Holzvermarktungsgesellschaft.
Dadurch
wird ein reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald
gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt.
Für die neuen Gesellschaften werden durch großzügige Anschubfinanzierung sowie
der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals, gute Startbedingungen
geschaffen.
Die
Verwaltung empfiehlt die Holzvermarktung aus dem gemeindlichen Forst über die
neu
zu gründende Holzvermarktungsorganisation Pfalz in Maikammer durchführen zu
lassen.
Der
Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die künftige Holzvermarktung aus dem
gemeindlichen Forst durch die neu zu gründende Holzvermarktungsgesellschaft
Pfalz durchführen zu lassen.