Sitzung: 08.10.2018 Ortsbeirat
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 16/005/IV/154/2018
Gemeindliche Verkehrsanlagen müssen nicht nur
hergestellt und unterhalten, sondern bisweilen auch erweitert oder gar erneuert
werden. Lt. dem Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz (KAG) müssen zur
Deckung der hierdurch entstehenden Kosten Beiträge erhoben werden. Per Satzung
legt eine Gemeinde/Stadt fest, ob sie einmalige oder wiederkehrende Beiträge
erhebt.
In der Vergangenheit hat die Stadt Annweiler
für den Ausbau von Verkehrsanlagen einmalige Beiträge erhoben. Dabei wurden
Beiträge jeweils für den Ausbau einer einzelnen Verkehrsanlage festgesetzt und
von den Grundstückseigentümern erhoben, die zu dieser Verkehrsanlage die
rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs haben.
Ab Januar 2019 ist nunmehr in der Stadt
Annweiler (einschl. Stadtteile) die Einführung wiederkehrender Beiträge
vorgesehen. Dabei werden alle Verkehrsanlagen eines bestimmten Gebietes in
einer sog. Abrechnungseinheit zusammengefasst und als eine einzige Anlage
betrachtet. Im Unterschied zum Einmalbeitrag bilden beim wiederkehrenden
Beitrag alle Grundstückseigentümer im Abrechnungsgebiet eine
Solidargemeinschaft und unterliegen der Beitragspflicht.
Vorteile:
Es gibt für den einzelnen
Grundstückseigentümer keine hohe Einmalbelastung mehr.
Wiederkehrende Beiträge liegen meist im zwei-
bis dreistelligen Euro-Bereich und sind damit leichter zu schultern.
Dies führt auf lange Sicht zu einer größeren
Akzeptanz bei der Beitragserhebung. Hierdurch auch weniger zu erwartende
Widersprüche.
Gerechtere Verteilung der Kosten, denn man
nutzt ja nicht nur die Straße vor der Haustüre, sondern das gesamte
Straßennetz.
Tendenziell ist die Zufriedenheit bei diesem
Beitragssystem recht hoch angesiedelt.
Insgesamt geht es vor allem auch darum,
langfristig und nachhaltig das gesamte Straßennetz in einem guten Zustand zu
erhalten.
Folgende Abrechnungseinheiten sind für das
Gebiet der Stadt Annweiler am Trifels, nebst Stadtteile, vorgesehen:
1. Die Abrechnungseinheit 1 wird
gebildet vom Ortsteil der Stadt Annweiler am Trifels.
2. Die Abrechnungseinheit 2 wird
gebildet vom Gewerbegebiet „In den Bruchwiesen“ (Gebiet östlich vom Zubringer
auf die B10 mit Ausnahme der Grundstücke Plan-Nummern 1487/14 und 1487/17).
3. Die Abrechnungseinheit 3 wird
gebildet vom Stadtteil Bindersbach.
4. Die Abrechnungseinheit 4 wird
gebildet vom Stadtteil Gräfenhausen.
5. Die Abrechnungseinheit 5 wird
gebildet vom Stadtteil Queichhambach.
6. Die Abrechnungseinheit 6 wird
gebildet vom Bereich der Straße „Am Bahnhof“ des Stadtteils Queichhambach ab
dem Anwesen „Am Bahnhof“ Nr. 13 nach Osten bis zur Gemarkungsgrenze.
7. Die Abrechnungseinheit 7 wird
gebildet in der Gemarkung Queichhambach
vom Bereich der „Eußerthaler Straße“ ab der östlichen
Gemarkungsgrenze zu Albersweiler bis zum
Anwesen „Eußerthaler Straße“ Nr. 1 (Plan-Nr. 1411).
8.
Die
Abrechnungseinheit 8 wird gebildet vom Stadtteil Sarnstall.
Frau Schwamm von
der Bauverwaltung erläuterte dem Ortsbeirat, dass zunächst geplant war die
Abrechnungen im Modell B durchzuführen. Hierbei blieben über bspw. 4 Jahre die
Raten immer gleich hoch.
Da die
Rechtsprechung dieses Modell kritisch sieht, wird die Abrechnung der Beiträge
im Modell A erfolgen. Hierbei wird in jedem Jahr der Beitrag an Hand der
entstandenen Kosten neu berechnet.
Insbesondere die
Waldstraße wird von Schwerlastverkehr benutzt, weshalb viele Schäden entstanden
und in Zukunft zu erwarten sind. Aus diesem Grund schlägt ein Mitglied des
Ortsbeirates vor, den Gemeindeanteil der
Stadt Annweiler am Trifels von 25 % auf 35 % zu erhöhen.
Ein weiteres
Ortsbeiratsmitglied stellte den erweiterten Antrag, den Gemeindeanteil nur auf
30 % zu erhöhen.
Der Ortsbeirat stimmte einstimmig dem erweiterten Antrag zu.
Der Ortsbeirat empfiehlt einstimmig dem Stadtrat die Satzung über die wiederkehrenden Beiträge unter der Voraussetzung, dass der Gemeindeanteil auf 30 % erhöht wird, zu beschließen.