Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Frau Schwamm, Leiterin der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, und übergab ihr sodann das Wort. Frau Schwamm erläuterte ausführlich die Vor- und Nachteile für die Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge und den vorliegenden Satzungsentwurf.

 

Der Stadtteil Queichhambach umfasst im Satzungsentwurf demnach 3 Abrechnungseinheiten:

a) Abrechnungseinheit 5 wird gebildet vom Stadtteil Queichhambach

b) Abrechnungseinheit 6 wird gebildet vom Bereich der Straße „Am Bahnhof“ ab dem Anwesen „Am Bahnhof“ Nr. 13 nach Osten bis zur Gemarkungsgrenze

c) Die Abrechnungseinheit 7 wird gebildet in der Gemarkung Queichhambach vom Bereich der „Eußerthaler Straße“ ab der östlichen Gemarkungsgrenze zu Albersweiler bis zum Anwesen „Eußerthaler Straße“ Nr. 1 (Plan-Nr. 1411).

 

Desweiteren empfiehlt die Verwaltung folgende Gemeindeanteile für die Abrechnungseinheiten:

Zu a)  30 Prozent

Zu b)  65 Prozent

Zu c)  40 Prozent

 

Frau Schwamm informierte den Ortsbeirat außerdem über die Möglichkeiten der Abrechnung. Die Verwaltung empfiehlt hier das A-Modell, was eine Abrechnung nach den jährlichen Investitionsaufwendungen beinhaltet.


Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ortsbeirat Queichhambach dem Stadtrat den ihm vorliegenden Satzungsentwurf einstimmig.