Sitzung: 04.10.2018 Ortsbeirat
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Frau Schwamm, Leiterin der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, und übergab ihr sodann das Wort. Frau Schwamm erläuterte ausführlich die Vor- und Nachteile für die Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge und den vorliegenden Satzungsentwurf.
Der Stadtteil Queichhambach umfasst im Satzungsentwurf demnach 3 Abrechnungseinheiten:
a) Abrechnungseinheit 5 wird gebildet vom Stadtteil Queichhambach
b) Abrechnungseinheit 6 wird gebildet vom Bereich der Straße „Am Bahnhof“ ab dem Anwesen „Am Bahnhof“ Nr. 13 nach Osten bis zur Gemarkungsgrenze
c) Die Abrechnungseinheit 7 wird gebildet in der Gemarkung Queichhambach vom Bereich der „Eußerthaler Straße“ ab der östlichen Gemarkungsgrenze zu Albersweiler bis zum Anwesen „Eußerthaler Straße“ Nr. 1 (Plan-Nr. 1411).
Desweiteren empfiehlt die Verwaltung folgende Gemeindeanteile für die Abrechnungseinheiten:
Zu a) 30 Prozent
Zu b) 65 Prozent
Zu c) 40 Prozent
Frau Schwamm informierte den Ortsbeirat außerdem über die Möglichkeiten der Abrechnung. Die Verwaltung empfiehlt hier das A-Modell, was eine Abrechnung nach den jährlichen Investitionsaufwendungen beinhaltet.
Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ortsbeirat Queichhambach dem Stadtrat den ihm vorliegenden Satzungsentwurf einstimmig.