Sitzung: 15.09.2005 Ortsgemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über den endgültigen Festsetzungsbescheid der Kreisumlage 2005 für die Ortsgemeinde Waldhambach:
Der Kreisumlagehebesatz für das Haushaltsjahr 2005 wurde in der Haushaltssatzung des Landkreises SÜW einheitlich auf 37,0 v.H. festgesetzt.
Umlagegrundlagen hierfür sind
- die festgesetzte Schlüsselzuweisung A nach § 8 LFAG
- die festgesetzte Schlüsselzuweisung B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG sowie § 11 Abs.5 LFAG
- die Steuerkraftmesszahl nach § 13 LFAG.
Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2005 für die Ortsgemeinde wird auf 58.751,00 € festgesetzt.