Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über den endgültigen Festsetzungsbescheid der Kreisumlage 2005 für die Ortsgemeinde Waldhambach:

 

Der Kreisumlagehebesatz für das Haushaltsjahr 2005 wurde in der Haushaltssatzung des Landkreises SÜW einheitlich auf 37,0 v.H. festgesetzt.

Umlagegrundlagen hierfür sind

 

  1. die festgesetzte Schlüsselzuweisung A nach § 8 LFAG
  2. die festgesetzte Schlüsselzuweisung B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG sowie § 11 Abs.5 LFAG
  3. die Steuerkraftmesszahl nach § 13 LFAG.

 

Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2005 für die Ortsgemeinde wird auf 58.751,00 € festgesetzt.