Beschluss: beschlossen

 

Zur Umsetzung der Digitalisierung wurde das E-Rechnungs-Gesetz beschlossen. Somit finden sich die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung im E-Government-Gesetz des Bundes wieder. Sie treten ab dem 27.11.2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Behörden gilt die Neuregelung ab dem 27.11.2019.

 

Um zukünftig die gesetzlichen Anforderungen umsetzen zu können ist es erforderlich, dass unser Kassenprogramm CIP Kommunal um das Modul „CIP-Rechnungseingangsbuch in Verbindung mit dem CIP-Archiv“ erweitert wird

 

Hierzu wurde uns von der Firma mps public solutions GmbH folgendes Angebot unterbreitet:

 

1.      Lizenzen – einmalig

 

 Anzahl

Angebotsthema

Gesamtpreis EUR netto

Wartung monatlich

1

CIP-Rechnungseingangsbuch

 

Gesamtsumme Lizenzen

4.800,00

 

4.800,00 €

96,00

 

96,00 €

 

 

 

 

2.      Lizenzen CIP-Archiv Mietmodell (Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate zum Ablauf Kalenderjahr)

 

 

 

Anzahl

Angebotsthema

Jahresrate Lizenzen netto

Wartung monatlich

1

CIP-Archiv

 

Gesamtsumme Lizenzen

1.400,00

 

1.400,00 €

140,00

 

140,00 €

               

3        Dienstleistungen

 

 Anzahl

Angebotsthema

Einzelpreis EUR netto

Gesaamtpreis EUR netto

1 Tag

4 Tage

Organisationsgespräch

Einrichtung/Beratung/Schulung

 

Gesamtsumme Orga/Einrichtung

1.024,00

1.024,00

 

 

1.024,00

4.096,00

 

5.120,00 €

 

Die einmaligen Kosten betragen somit  netto 11.320,00 €

Die monatliche Wartung unserer Kassensoftware erhöht sich um netto 236,00 €

 


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Erweiterung der Kassensoftware CIP Kommunal um die Module CIP-Rechnungseingangsbuch und CIP Archiv incl. Dienstleistung zum Preis von 11.320,- € sowie Erhöhung der monatlichen Wartungspauschale um 236,- € jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.