Vorbemerkung:
Dieser Beschlussvorschlag betrifft zunächst
nur den Grundsatzbeschluss über die Absicht, eine kommunale
Holzvermarktungsgesellschaft mbH, gemeinsam mit den anderen Städten/Gemeinden,
in der Holzvermarktung zu errichten und sich daran zu beteiligen.
Er betrifft insoweit alle diejenigen, die die
GmbH „von Anfang an“ mit errichten wollen
(Gründungsmitglieder).
Zur eigentlichen Entscheidung über die
Gründung einer Holzvermarktungsgesellschaft mbH, nach Durchlaufen des ADD-Verfahrens nach § 92 GemO, wird ein
erneuter Beschluss erforderlich.
Die
Holzvermarktung durch Landesforsten wird zum 01.01.2019 beendet; die bisherigen
Geschäftsbesorgungsverträge wird das Land Ende 2018 insoweit aufkündigen. In
der Folge ist für die waldbesitzenden Gemeinden erneut zu entscheiden, wie
künftig die Holzvermarktung erfolgen soll.
Das Gesamtkonzept
sieht dazu vor, dass die Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über fünf
neu zu gründende regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der
GmbH erfolgt, alternativ durch Erweiterung der bereits vorhandenen
Holzvermarktungsorganisationen für den Privatwald (sog. Pilotprojekte).
Beide
Vermarktungswege werden mit einer Anschubfinanzierung für die ersten 7 bzw. 5
Jahre versehen; diese wird aus den Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich
finanziert, die bisher Landesforsten zur Erfüllung dieser Dienstleistung
erhielt.
Im Falle der
waldbesitzenden Ortsgemeinden erfolgt die Holzvermarktung für den gemeindlichen
Forstbetrieb gem. § 68 Abs. 5 GemO durch die Verbandsgemeindeverwaltung als
Verwaltungsgeschäft; diese erledigt sie jedoch nicht selbst, sondern über die
Beteiligung an der neu zu gründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft.
Die Verwaltung
empfiehlt, auf Grundlage der stattgefunden Informationsveranstaltungen sowie
unter Würdigung der Gesamtumstände, dass die Verbandsgemeinde Annweiler am Tr.,
zur Sicherstellung der Holzvermarktung,
die Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Pfalz in der Rechtsform der
GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der
Holzvermarktungsregion errichtet und sich daran als Gesellschafter beteiligt.
Alle Ortsgemeinden
unserer Verbandsgemeinde sind entsprechend informiert.
Dadurch wird ein
reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald
gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt.
Für die neuen Gesellschaften werden durch großzügige Anschubfinanzierung sowie
der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals, gute Startbedingungen geschaffen.
Auf die
Verbandsgemeindeverwaltung kommen dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben
zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem Bereich des operativen Geschäfts des
Holzverkaufens; dieses wird ausschließlich von dem Personal der Gesellschaft
erledigt werden.
Zur Koordinierung
des Gründungsprozesses der Holzvermarktungsgesellschaft für unsere Region ist
eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Federführung hat Bürgermeister Olaf Gouasé,
Edenkoben.
Der Verbandsgemeinderat befürwortet, dass die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels zur Sicherung der Holzvermarktung, die nach dem Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Pfalz in der Rechtsform der GmbH, gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarkungsregion errichtet und sich als Gesellschafter beteiligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle zur Gründung erforderlichen Schritte gemäß § 92 GemO und die Vorlage der notwendigen Unterlagen an die ADD zu veranlassen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit fünf Enthaltungen.