Sitzung: 02.09.2005 Ortsbeirat
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Zum Schutz der Kinder ist
eine 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts angedacht. Ob diese auch auf
der K 4 (vom Ortseingang bis zum
Anwesen Ruf) gelten kann muss mit dem Kreis
abgeklärt werden. Ist die Ausweisung einer 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung auf
der K 4 nicht möglich, soll diese ab der Einmündung Schule in Steingasse und
nach dem Anwesen Ruf gelten. Die Einhaltung der 30 km -
Geschwindigkeitsbegrenzung soll in der Anfangsphase durch die Polizei geprüft
werden. Über ein Geschwindigkeitslimit (70 km) und Sicherheitsvorkehrungen bei
der Bushaltestelle an der K 4 soll in einer nächsten Sitzung beraten werden.
Hierzu erging seitens des
Gremiums einstimmiger Beschluss.