Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat

Zum Schutz der Kinder ist eine 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts angedacht. Ob diese auch auf der K 4  (vom Ortseingang bis zum Anwesen Ruf)  gelten kann muss mit dem Kreis abgeklärt werden. Ist die Ausweisung einer 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der K 4 nicht möglich, soll diese ab der Einmündung Schule in Steingasse und nach dem Anwesen Ruf gelten. Die Einhaltung der 30 km - Geschwindigkeitsbegrenzung soll in der Anfangsphase durch die Polizei geprüft werden. Über ein Geschwindigkeitslimit (70 km) und Sicherheitsvorkehrungen bei der Bushaltestelle an der K 4 soll in einer nächsten Sitzung beraten werden.

 


Hierzu erging seitens des Gremiums einstimmiger Beschluss.