Beschluss: zurückgestellt/abgesetzt

Ratsmitglied Herbert Stöbener nahm gem. § 22 GemO im Zuhörerraum Platz.

 

Nach einem berechtigten Einwand eines Ratsmitglied musste Tagesordnungspunkt 3 abgesetzt und vertagt werden. Bei der Sitzung vom 21.06.2005, bei Top 2, Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „ Bei der Kapelle“ gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) nahm Erster Beigeordneter Anton Öhl an der Beschlussfassung teil, obwohl Befangenheit nach § 22 GemO vorgelegen hätte. Der Tagesordnungspunkt muss jetzt aufgehoben und neu beschlossen werden. Erst dann kann der Tagesordnungspunkt 3 Bebauungsplanverfahren „Bei der Kapelle“ 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB von heutiger Sitzung neu beraten und beschlossen werden.


Beschlussvorschlag:

 

 

1. Der Ortsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsergebnis der Verwaltung an, bzw. beschließt folgende Abweichung:

 

2. Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bei der Kapelle“ als

Satzung.