Ratsmitglied Herbert Stöbener
nahm gem. § 22 GemO im Zuhörerraum Platz.
Nach einem berechtigten
Einwand eines Ratsmitglied musste Tagesordnungspunkt 3 abgesetzt und vertagt
werden. Bei der Sitzung vom 21.06.2005, bei Top 2, Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „ Bei der Kapelle“ gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) nahm Erster
Beigeordneter Anton Öhl an der Beschlussfassung teil, obwohl Befangenheit nach
§ 22 GemO vorgelegen hätte. Der Tagesordnungspunkt muss jetzt aufgehoben und
neu beschlossen werden. Erst dann kann der Tagesordnungspunkt 3
Bebauungsplanverfahren „Bei der Kapelle“ 1. Änderung im vereinfachten Verfahren
gem. § 13 BauGB von heutiger Sitzung neu beraten und beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Ortsgemeinderat
schließt sich dem Abwägungsergebnis der Verwaltung an, bzw. beschließt folgende
Abweichung:
2. Der Ortsgemeinderat
beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bei der Kapelle“ als
Satzung.