Die Haushaltsrechnungen der letzten Jahren beim Bestattungswesen weisen Fehlbeträge aus.
Die letzte Friedhofsgebührenerhöhung erfolgte 1987.
Die Gebührensätze der Ortsgemeinde Wernersberg liegen unter den vergleichbarer Ortsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstrasse. Aufgrund dessen wurde vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Südliche Weinstraße eine Anhebung der Gebühren empfohlen, um eine höhere Kostendeckung zu erreichen.
Deshalb wurde dieser Beschlussvorlage einen Entwurf der Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung sowie eine Zusammenstellung der Gebühren in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels beigefügt.
Die Anlage zu § 1 der Friedhofsatzung wird wie folgt geändert:
I. Reihengrabstätten bisher: neu:
1. Überlassung einer Reihengrabstätte
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 51,-- € 75,-- €
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 77,-- € 120,-- €
2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte 77,-- € 120,-- €
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten/gemischte Grabstätten
- a) Verleihung des Nutzungsrechts
aa) Einzelgrabstätte 102,-- € 150,-- €
bb) Doppelgrabstätte 276,-- € 300,-- €
cc) jede weitere Grabstätte 102,-- € 150,-- €
dd) Urnenwahlgrabstätte 77,-- € 120,-- €
b) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach
Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren
Wie nach Buchst. a) wie folgt erhoben.
aa) Einzelgrabstätte 102,-- € 150,-- €
bb) Doppelgrabstätte 276,-- € 300,-- €
cc) jede weitere Grabstätte 102,-- € 150,-- €
dd) Urnenwahlgrabstätte 77,-- € 120,-- €
- Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren
Bestattungen je Jahr
aa) eine Einzelgrabstätte 3,50 € 5,-- €
bb) Doppelgrabstätte 9,-- € 15,-- €
cc) jede weitere Grabstätte
3,50 € 5,-- €
dd)
Urnenwahlgrabstätte 2,50 € 5,-- €
III. Ausheben und Schließen
der Gräber
Das Ausheben und Schließen von Gräbern wird durch gewerbliche
Unternehmen vorgenommen. Die
hierbei entstehenden Kosten sond von den Gebührenschuldnern
als Auslagen zu ersetzen.
IV. Ausgraben und Umbetten
von Leichen und Aschen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche
Unternehmen vorgenommen. Die
hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern
als Auslagen zu ersetzen.
V.
Benutzung der
Leichenhalle
Für
die Aufbewahrung
a) einer Leiche bis zu 4 Tagen
66,-- € 70,-- €
für jeden weiteren Tag
15,-- € 15,-- €
b) Kühlzellenbenutzung 15.-- €
15,-- €
(pauschal, unabhängig von der Zeitdauer
der Nutzung)
c) einer Urne bis zu 10 Tagen
66,-- € 70,-- €
für jeden weiteren Tag
15,-- € 15,-- €
3. b) Reinigung der
Trauerhalle 0,-- € 20,-- €
VI.
Verwaltungsgebühren
Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen,
Gedenkplatten 5,-- € 10,-- €
Die
bisherigen Ausgangsgebühren sollen von der Verwaltung auf deren Korrektheit
geprüft werden.
Der Ortsgemeinderat
Wernersberg beschließt die Satzung zur Änderung über die Erhebung von
Friedhofsgebühren, nach beigefügter Anlage:
Die Anlage zu § 1 der Friedhofsatzung wird wie folgt geändert:
I. Reihengrabstätten bisher: neu:
1. Überlassung einer Reihengrabstätte
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 51,-- € 75,-- €
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 77,-- € 120,-- €
2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte 77,-- € 120,-- €
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Gebühren
von Nr. 1 a, b und 2. mit 9
Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen.
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten/gemischte Grabstätten
- a) Verleihung des Nutzungsrechts
aa) Einzelgrabstätte 102,-- € 150,-- €
bb) Doppelgrabstätte 276,-- € 300,-- €
cc) jede weitere Grabstätte 102,-- € 150,-- €
dd) Urnenwahlgrabstätte 77,-- € 120,-- €
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Gebühren von Nr.
1 a) – aa) bis dd) mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen.
b) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach
Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren
Wie nach Buchst. a) wie folgt erhoben.
aa) Einzelgrabstätte 102,-- € 150,-- €
bb) Doppelgrabstätte 276,-- € 300,-- €
cc) jede weitere Grabstätte 102,-- € 150,-- €
dd) Urnenwahlgrabstätte 77,-- € 120,-- €
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Gebühren von Nr.1 b) – aa), cc)
und dd) mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen und bb) mit 10 Ja-Stimmen und 5
Nein-Stimmen.
- Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren
Bestattungen je Jahr
aa) eine Einzelgrabstätte 3,50 € 5,-- €
bb) Doppelgrabstätte 9,-- € 15,-- €
cc) jede weitere Grabstätte
3,50 € 5,-- €
dd) Urnenwahlgrabstätte 2,50 € 5,-- €
Der Gemeinderat beschließt
die Änderung der Gebühren von Nr. 2 aa) bis dd) mit 9 Ja-Stimmen und 6
Nein-Stimmen.
III. Ausheben und Schließen
der Gräber
Das Ausheben und Schließen von Gräbern wird durch gewerbliche
Unternehmen vorgenommen. Die
hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern
als Auslagen zu ersetzen.
IV. Ausgraben und Umbetten
von Leichen und Aschen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche
Unternehmen vorgenommen.
Die hierbei entstehenden Kosten sind von den
Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.
V.
Benutzung der
Leichenhalle
Für
die Aufbewahrung
a) einer Leiche bis zu 4 Tagen
66,-- € 70,-- €
aa) für jeden weiteren Tag
15,-- € 15,-- €
b) Kühlzellenbenutzung 15.-- €
15,-- €
(pauschal, unabhängig von der
Zeitdauer
der Nutzung)
c) einer Urne bis zu 10 Tagen
66,-- € 70,-- €
cc) für jeden weiteren Tag
15,-- € 15,-- €
Der Gemeinderat beschließt
die Änderung der Gebühren von Nr. V. a)
und c) mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen und V. aa) , b) und cc) mit
14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
VI. Reinigung der
Trauerhalle 0,-- € 20,-- €
Der Gemeinderat beschließt
mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung eine Gebühr von
20,-- € für die Reinigung der Trauerhalle zu erheben.
VII. Verwaltungsgebühren
Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen,
Gedenkplatten 5,-- € 10,-- €
Der Gemeinderat beschließt mit
9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen die Verwaltungsgebühr von 5,-- € auf
10,-- € zu erhöhen.