Beschluss: zurückgestellt/abgesetzt

 

Die Holzvermarktung durch Landesforsten wird zum 01.01.2019 beendet; die bisherigen Geschäftsbesorgungsverträge wird das Land Ende 2018 insoweit aufkündigen. In der Folge ist für die waldbesitzenden Gemeinden erneut zu entscheiden, wie künftig die Holzvermarktung erfolgen soll.

 

Das Gesamtkonzept sieht dazu vor, dass die Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über fünf neu zu gründenden regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH erfolgt, alternativ durch Erweiterung der bereits vorhandenen Holzvermarktungsorganisationen für den Privatwald (sog. Pilotprojekte).

 

Beide Vermarktungswege werden mit einer Anschubfinanzierung für die ersten 7 bzw. 5 Jahre versehen; diese wird aus den Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert, die bisher Landesforsten zur Erfüllung dieser Dienstleistung erhielt.

 

Im Falle der waldbesitzenden Ortsgemeinden, erfolgt die Holzvermarktung für den gemeindlichen Forstbetrieb gem. § 68 Abs. 5 GemO, durch die Verbandsgemeindeverwaltung als Verwaltungsgeschäft; diese erledigt sie jedoch nicht selbst, sondern über die Beteiligung an der neu zu gründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz empfiehlt, auf Grundlage der stattgefundenen Informationsveranstaltungen sowie unter Würdigung der Gesamtumstände, dass die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, zur Sicherstellung der Holzvermarktung, die Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Pfalz in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich daran als Gesellschafter beteiligt.

 

Alle Ortsgemeinden sind durch die Verbandsgemeinde entsprechend informiert worden.

 

Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften werden durch großzügige Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals, gute Startbedingungen geschaffen.

 

Auf die Verbandsgemeindeverwaltung kommen dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem Bereich des operativen Geschäfts des Holzverkaufens; dieses wird ausschließlich von dem Personal der Gesellschaft erledigt werden.

 

Zur Koordinierung des Gründungsprozesses der Holzvermarktungsgesellschaft für unsere Region ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Federführung hat Bürgermeister Olaf Gouasé, Edenkoben.

 


Nach eingehender Beratung kam der Verbandsgemeinderat einstimmig zu dem Beschluss, dass aufgrund von noch bestehenden Unsicherheiten und Klärungsbedarf, der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt werden soll.