Sitzung: 21.06.2018 Verbandsgemeinderat
Beschluss: zurückgestellt/abgesetzt
Vorlage: 01/408/III/010/2018
Die
Holzvermarktung durch Landesforsten wird zum 01.01.2019 beendet; die bisherigen
Geschäftsbesorgungsverträge wird das Land Ende 2018 insoweit aufkündigen. In
der Folge ist für die waldbesitzenden Gemeinden erneut zu entscheiden, wie
künftig die Holzvermarktung erfolgen soll.
Das Gesamtkonzept
sieht dazu vor, dass die Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über fünf
neu zu gründenden regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform
der GmbH erfolgt, alternativ durch Erweiterung der bereits vorhandenen
Holzvermarktungsorganisationen für den Privatwald (sog. Pilotprojekte).
Beide
Vermarktungswege werden mit einer Anschubfinanzierung für die ersten 7 bzw. 5
Jahre versehen; diese wird aus den Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich
finanziert, die bisher Landesforsten zur Erfüllung dieser Dienstleistung
erhielt.
Im Falle der
waldbesitzenden Ortsgemeinden, erfolgt die Holzvermarktung für den
gemeindlichen Forstbetrieb gem. § 68 Abs. 5 GemO, durch die
Verbandsgemeindeverwaltung als Verwaltungsgeschäft; diese erledigt sie jedoch
nicht selbst, sondern über die Beteiligung an der neu zu gründenden kommunalen
Holzvermarktungsgesellschaft.
Der Gemeinde- und
Städtebund Rheinland-Pfalz empfiehlt, auf Grundlage der stattgefundenen
Informationsveranstaltungen sowie unter Würdigung der Gesamtumstände, dass die
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, zur Sicherstellung der Holzvermarktung,
die Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Pfalz in der Rechtsform der GmbH
gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der
Holzvermarktungsregion errichtet und sich daran als Gesellschafter beteiligt.
Alle Ortsgemeinden
sind durch die Verbandsgemeinde entsprechend informiert worden.
Dadurch wird ein
reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald
gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt.
Für die neuen Gesellschaften werden durch großzügige Anschubfinanzierung sowie
der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals, gute Startbedingungen
geschaffen.
Auf die
Verbandsgemeindeverwaltung kommen dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben
zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem Bereich des operativen Geschäfts des
Holzverkaufens; dieses wird ausschließlich von dem Personal der Gesellschaft
erledigt werden.
Zur Koordinierung
des Gründungsprozesses der Holzvermarktungsgesellschaft für unsere Region ist
eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Federführung hat Bürgermeister Olaf Gouasé,
Edenkoben.
Nach eingehender Beratung kam der Verbandsgemeinderat einstimmig zu dem Beschluss, dass aufgrund von noch bestehenden Unsicherheiten und Klärungsbedarf, der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt werden soll.