Sitzung: 02.09.2005 Ortsbeirat
Beschluss: Kenntnis genommen
Der Vorsitzende gab bekannt,
dass die Ortsbeiratsmitglieder Heino Martin und Karl Jost vor deren Amtsantritt
gem. § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung noch per Handschlag zu
verpflichten sind.
Er belehrte sie über die
Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und
31 der Gemeindeordnung bekannt.
Diese beinhalten insbesondere
die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten
der Ortsbeiratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Ortsbeirat.
Nach Bekanntgabe der
Paragraphen und Verlesen der Verpflichtungsformel verpflichtete Ortsvorsteher
Gerhard Fischer die beiden Ortsbeiratsmitglieder per Handschlag.