Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Ortsbeiratsmitglieder Heino Martin und Karl Jost vor deren Amtsantritt gem. § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung noch per Handschlag zu verpflichten sind.

Er belehrte sie über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt.

Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ortsbeiratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Ortsbeirat.

 

Nach Bekanntgabe der Paragraphen und Verlesen der Verpflichtungsformel verpflichtete Ortsvorsteher Gerhard Fischer die beiden Ortsbeiratsmitglieder per Handschlag.