Sitzung: 27.02.2018 Ortsbeirat
Beschluss: beschlossen
Frau Keßler hat ihr
Amt als Ortsvorsteherin des Ortsbezirks Annweiler-Gräfenhausen mit Ablauf des
28. Februar 2018
niedergelegt.
Nach § 53 Abs. 5 S.
2 GemO soll im Falle eines Ausscheidens des ehrenamtlichen Bürgermeisters
(hier: analog Ortsvorsteher/in) dessen Nachfolger/in spätestens 3 Monate nach
Freiwerden der Stelle (Tag der Entlassung) gewählt werden.
Gemäß § 60 Abs. 2
KWG setzt der Stadtrat Annweiler am Trifels den Wahltag und den Tag einer etwa
notwendig werdenden Stichwahl fest. Der Ortsbeirat Gräfenhausen ist gem. § 75
Abs. 2 GemO vor der Festsetzung zu hören.
Von Seiten der
Verwaltung wird empfohlen den 03. Juni 2018 als Wahltag festzusetzen. Ein
früherer Wahltermin ist aufgrund der zu beachtenden Termine des
Kommunalwahlgesetzes/der Kommunalwahlordnung nicht möglich. Der Termin für eine
etwaige Stichwahl sollte aufgrund des am
17. Juni 2018
stattfindenden Weinfestes auf den 24. Juni 2018 festgelegt werden.
Der Ortsbeirat
empfiehlt dem Stadtrat einstimmig als Tag der Wahl zur Ortsvorsteherin/zum
Ortsvorsteher des Ortsbezirks Annweiler-Gräfenhausen den 03. Juni 2018 sowie
den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl auf den 24. Juni 2018
festzusetzen.