Beschluss: beschlossen

Frau Keßler hat ihr Amt als Ortsvorsteherin des Ortsbezirks Annweiler-Gräfenhausen mit Ablauf des

28. Februar 2018 niedergelegt.

 

Nach § 53 Abs. 5 S. 2 GemO soll im Falle eines Ausscheidens des ehrenamtlichen Bürgermeisters (hier: analog Ortsvorsteher/in) dessen Nachfolger/in spätestens 3 Monate nach Freiwerden der Stelle (Tag der Entlassung) gewählt werden.

 

Gemäß § 60 Abs. 2 KWG setzt der Stadtrat Annweiler am Trifels den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl fest. Der Ortsbeirat Gräfenhausen ist gem. § 75 Abs. 2 GemO vor der Festsetzung zu hören.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen den 03. Juni 2018 als Wahltag festzusetzen. Ein früherer Wahltermin ist aufgrund der zu beachtenden Termine des Kommunalwahlgesetzes/der Kommunalwahlordnung nicht möglich. Der Termin für eine etwaige Stichwahl sollte aufgrund des am

17. Juni 2018 stattfindenden Weinfestes auf den 24. Juni 2018 festgelegt werden.


Der Ortsbeirat empfiehlt dem Stadtrat einstimmig als Tag der Wahl zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Annweiler-Gräfenhausen den 03. Juni 2018 sowie den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl auf den 24. Juni 2018 festzusetzen.