Der geplante Klostermarkt am 22.04.2018 bedarf als privilegierter Spezialmarkt einer Genehmigung. Voraussetzung hierfür ist die Festsetzung eines sog. Marktsonntages gem. § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes  über Messen, Ausstellungen und Märkte.

 

 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Festlegung eines Marktsonntages auf den 22.04.2018 und beantragt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels die entsprechende Festsetzung  durch Rechtsverordnung.