Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt der Erste Beigeordnete Wolfgang Grötsch. Auf Grundlage der Vorschriften der Gemeindeordnung nahm Bürgermeister Burkhart an der Beratung und Beschlussfassung zum vorliegenden Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Vorsitzende schlägt vor die Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Bürgermeister gemäß §§ 7 und 8 der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (LKomBesVO) rückwirkend zum 01.01.2018 von bisher 80 % auf 100 % zu erhöhen.

 

Erwähnt wurde dabei, dass die übrigen Verbandsgemeinden im Landkreis die Entschädigung ebenfalls auf 100 % festgesetzt haben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung hierzu eine einstimmige Empfehlung abgegeben.


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung wie vor geschildert, rückwirkend zum 01.01.2018 auf 100 % festzusetzen.