Frau Keßler hat ihr Amt als Ortsvorsteherin des Ortsbezirks Annweiler-Gräfenhausen mit Ablauf des 28. Februar 2018 niedergelegt

 

Nach § 53 Abs. 5 Satz 2 GemO soll im Falle eines Ausscheidens des ehrenamtlichen Bürgermeisters (hier: analog Ortsvorsteher/in) dessen Nachfolger/in spätestens 3 Monate nach Freiwerden der Stelle (Tag der Entlassung) gewählt werden.

 

Gemäß § 60 Abs. 2 KWG setzt der Stadtrat Annweiler am Trifels den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl fest. Der Ortsbeirat Gräfenhausen ist gem. § 75 Abs. 2 GemO vor der Festsetzung zu hören. Diese Anhörung erfolgte durch die Ortsbeiratssitzung am 27. Februar 2018.

 

Der Ortsbeirat empfiehlt dem Stadtrat den 03. Juni 2018 als Wahltag und den 24. Juni 2018 als Tag einer etwaigen Stichwahl festzusetzen. Ein früherer Wahltermin ist aufgrund der zu beachtenden Termine des Kommunalwahlgesetzes/der Kommunalwahlordnung nicht möglich.

 


Der Stadtrat beschließt mit einstimmig als Tag der Wahl zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Annweiler-Gräfenhausen den 03. Juni 2018 sowie den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl auf den 24. Juni 2018 festzusetzen.